Unternehmen, die entsprechende Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchführen, haben ein Anrecht auf den Erhalt der Forschungsprämie. Eine zuerkannte
Forschungsprämie wird direkt Ihrem Steuerkonto gutgeschrieben.
Im Zuge der Beantragung wird die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, welches als
Entscheidungsgrundlage für die Zuerkennung der Forschungsprämie herangezogen wird.
Wir begleiten Sie bei allen, mit der Erstellung des FFG-Gutachtens verbundenen Aufgaben.
Wir helfen Ihnen bei der Festlegung und Argumentation Ihrer forschungsprämien-relevanten Tätigkeiten und Kosten und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den zugehörigen Prozess.